Was ist eigentlich schlimmer – gar kein Abkommen oder ein schlechtes? In den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten scheint zumindest auf der Seite des Alten Kontinents die Meinung vorzuherrschen, dass schlecht ausgehandelt immer noch besser ist als gar keine Einigung.
So scheint es bei dem Ringen um ein transatlantisches Freihandelsabkommen zu sein, gegen das sich hierzulande schon deshalb Ressentiments regen, weil die Gespräche, Protokolle und Vertragsunterlagen bislang für Dritte – und seien es Bundestagsabgeordnete – äußerst intransparent sind. Die Dokumentation zu den Verhandlungen dürfen Auserwählte lediglich in einem obskuren Leseraum einsehen und das auch nur zu äußerst eingeschränkten Lesezeiten. Dabei sind es gar nicht mal unbedingt amerikanische Chlorhühner und französische Käseabsonderheiten, die die Skepsis nähren. Es ist vor allem die Aussicht, dass Unternehmen in ebenfalls intransparenten Gerichtsverhandlungen gegen geltendes Recht werden klagen können. Da springen sofort alle Ampeln auf Rot. Da wittert man Verschwörung, Veräußerung, pardon: Verarschung.
Vertrauen wird derzeit im transatlantischen Verhandlungsspiel eher klein geschrieben. 74 Prozent der deutschen, so ergab eine von der Wirtschaftswoche veröffentlichte Befragung, fühlen ihre Privatsphäre durch digitale Technologien gefährdet. In Großbritannien sind es 78. In Spanien und Portugal vier von fünf Befragten. Misstrauen ist also keineswegs eine deutsche Spezialität.
Da passte es ins Bild, dass im Oktober vom Europäischen Gerichtshof höchstinstanzlich beschieden wurde, dass aus europäischer Sicht die US-amerikanische Datenlandschaft keinen sicheren Hafen bietet. Das Safe Harbour-Abkommen ist seitdem ausgesetzt. Kurz nach dem Fälligkeitsstichtag Ende Januar haben jetzt die EU-Kommission und die US-Regierung ein, nennen wir es mal: Eckpunktepapier in die Welt gesetzt, das in drei Maßnahmen-Schwerpunkten den Europäern mehr Datensicherheit in den USA gewähren soll:
So soll es strengere Auflagen für die Speicherung privater Daten von EU-Bürgern in den USA geben.
Strenge Vorgaben beim möglichen Zugriff amerikanischer Behörden auf diese Daten und mehr Transparenz sollen mehr Rechtssicherheit gewähren.
Und schließlich will das US-Handelsministerium über die Einhaltung wachen.
Wie bitte? Ist das nicht das Ministerium, dem mehr und mehr Menschen in der Europäischen Union schon wegen TTIP äußerstes Misstrauen entgegenbringen? Da kann auch die Möglichkeit, im Falle eines Falles einen Ombudsmann anzurufen, noch nicht wirklich beruhigen. Zumindest nicht, solange völlig unklar bleibt, mit welchen Rechten und Machtmitteln dieser Schlichter ausgestattet sein wird. Vermutlich eher mit schlichten…
Von dem hehren Ziel, dass EU-Bürger in den USA ebenso viel Datenschutz genießen sollen wie in der Europäischen Union, ist man nun aber noch weit entfernt. Von einer Einigung beziehungsweise Verabschiedung eines Privacy Shield-Abkommens allerdings auch. Denn noch existiert kein Vertrag, unter den die beiden Seiten eine Unterschrift setzen könnten. Noch haben sich das EU-Parlament und die nationalen Legislativen nicht geäußert. Doch eines scheint jetzt schon sicher: Sollte das Abkommen in dieser Form jemals das Licht der Welt erblicken, liegt es schnell wieder auf dem Richtertisch. Am Ende werden es wieder die Richter sein, die im transatlantischen Garten zu richten haben, was die Politik verbockt.