Big Spender

Eine Reise nach Etymologia lohnt sich immer. Ein Spender im deutschen Sprachgebrauch ist jemand, der etwas von sich selbst – eine Niere zum Beispiel oder eine Million Euro – jemandem übereignet, einem Kranken zum Beispiel oder einer humanitären Organisation. Das ist in der Regel positiv konnotiert. Ein Spender ist selbstlos, generös, menschlich. Ja, denkste.

Ein „spender“ im englischen Sprachgebrauch ist ein Prasser, ein Geldausgeber, im besten Fall ein Investor. Er gibt das Geld aus – entweder aus Genusssucht oder aus Kalkül. In keinem Fall aber aus altruistischen Beweggründen. Na, siehste.

Jetzt ist also Mark Zuckerberg so ein „Big Spender“, der angesichts seiner neugeborgenen Tochter 99 Prozent seines Vermögens spenden möchte und dabei die Dreistigkeit besitzt, auch noch bestimmen zu wollen, wofür: nämlich für das Wohlergehen nicht privilegierter – also in klarem Deutsch: armer – Kinder. Das ist natürlich schändlich, so entnehmen wir dem aktuellen Erregungszustand im Word Wide Wrath, dem Netz der ungehemmten Emotionen gegen jeden und alles.

Denn folgt man dem Shitstorm, dann besteht ja das „Asoziale“ in Mark Zuckerbergs Handlung gerade darin, dass er sein Vermögen im Falle seines Todes dem Staat entzieht, der Zugriff auf bis zu 90 Prozent der Sore hätte, wenn es nach den gegenwärtigen US-amerikanischen Steuergesetzen ginge. Dann wäre das Geld zwar auch für die Allgemeinheit verfügbar, aber nicht ausschließlich für die von Mark Zuckerberg als vorrangig bedürftig ausgemachte Zielgruppe, sondern würde im US-Haushalt versickern.

Eine Einschätzung, der sich auch Caren Miosga bei ihrer Moderation der Tagesthemen angeschlossen hat. Sie sah in Zuckerbergs Vorpreschen die Ausgeburt eines Egotrips. Das ist schade. Und vor allem: Es ist falsch und irreführend.

Bill Gates und Warren Buffet haben mit ihrer Initiative „The Giving Pledge“ vor einigen Jahren vorgemacht, was es bedeuten (und vor allem: bewirken) kann, wenn sich Multi-Milliardäre von der Last ihres Vermögens zur Hälfte, zu einem Drittel oder gar zur Gänze befreien und humanitäre Projekte unterstützen. Übrigens handelt es sich beim Kampf gegen Malaria, gegen Kinderarmut, gegen Analphabetismus und und und um Projekte, bei denen Steuergelder in viel zu geringem Maße fließen. Es ist richtig und an der Zeit, dass Unternehmer mit dem nötigen Kleingeld hier regulierend eingreifen.

Sie tun dies zum Beispiel in der „Breakthrough Energy Coalition“ – auch so einer „asozialen“ Koalition von Superreichen, die ein bisschen Einfluss darauf nehmen wollen, was mit dem verfügbaren Geld geschieht. Hinter dieser Organisation, die sich für bahnbrechende Technologien bei alternativen und erneuerbaren Energien verwendet, stehen Milliardäre wie Meg Whitmann (HP), Bill Gates, Marc Benioff (Salesforce), Jeff Bezos (Amazon), Richard Branson (Virgin), Reid Hoffman (LinkedIn), Jack Ma (Alibaba) und Hasso Plattner (SAP). Ja – und auch Mark Zuckerberg and Dr. Priscilla Chan.

Was kann man noch mit seinem Geld tun? Man kann zum Beispiel als größter Einzelaktionär von Microsoft für Unruhe sorgen, weil – wie es Steve Ballmer auf der Aktionärsversammlung gerade getan hat – man mit der eingeschlagenen Strategie bei Smartphones und der Cloud nicht einverstanden ist. Es hat natürlich ein “Geschmäckle” wenn der gescheiterte Vorgänger seinen gescheiten Nachfolger öffentlich rügt. Und es mag sein, dass Ballmers Ansinnen ein berechtigtes Fundament hat. Aber er fehlt derzeit in den Listen der “gebenden Hände”. Er bemüht sich – was ebenso redlich ist – gerade darum, sein Vermögen und das seiner Mitaktionäre zu mehren.

Aber ihm fehlt ganz offensichtlich die Souveränität und der Langmut, über die beispielsweise Bill Gates verfügt hat, als er das Zepter weitergereicht hatte – an seinen Nachfolger Steve Ballmer. Wir werden sehen, wie sich Big Spender Ballmer künftig entscheiden wird. Wird er einfach nur Steuern zahlen?

Biere Harbour

Dieser Streich wird Schule machen. Microsoft will sich mit der geplanten Übergabe des Data Centers für die deutsche Cloud-Region, die in einer Datentreuhänderschaft von der T-Systems betrieben werden soll, den Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden entziehen. Sollte das Konzept, das im kommenden Jahr in die Pilot- und sukzessive auch in die Betriebsphase gehen soll, greifen, wäre – im übertragenen Sinne – ein Datenraum geschaffen, der einzig und allein deutscher Gerichtsbarkeit unterliegt.

Das wäre für die USA so etwas wie ein Pearl Harbour im großen vaterländischen Schnüffelkrieg.

Microsoft hat für seine Public Cloud-Angebote – also Azure, Office 365 und Dynamics CRM – länger gebraucht als seine US-Konkurrenten, um die Präsenz mit Datenzentren in Europa zu verstärken. Amazon, Google oder IBM haben schon im vergangenen Jahr mit neuen Hochsicherheitstrakten für Cloud-Daten in Europa Milliardeninvestitionen getätigt. Die Liste ist in der Tat beeindruckend. So werden Amazons Web Services in Dublin und Frankfurt, Googles Dienste in Dublin, St. Ghislain (Belgien), im niederländischen Eemshaven und im finnischen Hamina gespeichert. IBM kündigte noch im vergangenen Oktober den Ausbau europäischer Standorte an, die dann London, Amsterdam, Paris, Frankfurt und Mailand umfassen. Und auch Salesforce hat mit einem eigenen Datenzentrum in Frankfurt einen sicheren Boden unter den Füßen.

Doch der alleinige Gang auf europäisches Terrain ist für US-amerikanische Datendienstbetreiber alles andere als hinreichend, wenn es um datenschutzrelevante Belange geht. Denn nach US-amerikanischer Rechtsauffassung haben US-Behörden in bestimmten begründeten Fällen auch dann Zugriff auf in Europa residierende Daten, wenn der Betreiber ein US-Unternehmen ist und somit auch im Ausland US-Recht unterliegt. Einen derartigen Fall fechten Microsoft und die US-amerikanischen Ermittlungsbehörden derzeit in einem konkreten Fall aus, bei dem die angeforderten Daten in Dublin residieren und ausgeliefert werden sollen.

Es hat wohl dieses Gerichtsverfahrens bedurft, um bei Microsoft die Erkenntnis reifen zu lassen, dass das Betreiben eines Data Centers in Europa nicht ausreicht. Schon vor drei Jahren haben die deutschen Microsoft Partner mit Richmond darüber debattiert, dass prinzipiell die Weitergabe von Daten an US-Behörden gegen geltendes deutsches Recht verstoßen könnte. Im Oktober hat schließlich der Europäische Gerichtshof die Safe Harbour-Vereinbarung mit der Begründung als ungültig erklärt, dass die Datenschutzvereinbarung offensichtlich zwar für US-Unternehmen, nicht aber zwangsläufig für US-Behörden gelte.

Jetzt hat Microsoft als erstes US-Unternehmen die rechtlichen Konsequenzen gezogen: Die deutschen Cloud-Services werden beginnend mit Azure als Basis in das Rechenzentrum von T-Systems in Biere bei Magdeburg verlagert und in Frankfurt gespiegelt. Nach dem Aufbau gibt Microsoft quasi die Schlüssel an Telekom-Techniker ab und versagt sich damit jeglichen Rückgriff auf die dort getätigten Installationen. Im Ergebnis wird Microsoft somit behaupten können, nicht mehr in der Lage zu sein, dem Ansinnen von US-Behörden auf Datenherausgabe folgen zu können.

Der technische, aber verschmerzbare Nachteil: Da die deutsche Cloud in „Biere Harbour“ vollständig von der sonstigen globalen Cloud-Infrastruktur von Microsoft abgekoppelt sein wird, entzieht sie sich auch den Updatemöglichkeiten aus der Microsoft-Zentrale. Neue Versionen und Funktionen müssen also durch die Telekom-Techniker übernommen und installiert werden. Ein weiterer Nachteil ist freilich auch, dass mit der T-Systems ein weiteres Element in der Cloud-Nahrungskette eingebunden ist. Zwar sind noch keine Preise bekannt, aber teurer ist das Mehr an Sicherheit bestimmt.

Das Modell dürfte Schule machen, denn mit dem Gang nach Europa allein haben sich die anderen US-Anbieter dem Zugriff ihrer US-Behörden keineswegs entzogen. Die „deutsche Wolke“ könnte aber auch darüber hinaus werbewirksam für andere globale Regionen wirken. So soll das chinesische Unternehmen Huawai bereits die Dienste in Biere in Anspruch nehmen. Sollte dahinter die Absicht stehen, die eigenen Daten vor der chinesischen Regierung zu schützen, müsste allerdings noch eine ähnliche Treuhänder-Beziehung folgen, wie sie jetzt Microsoft und T-System geschlossen haben.

Dann kann nämlich nur auf Anordnung eines deutschen Richters eine Herausgabe von Daten erreicht werden. Dazu müsste jedoch ein Amtshilfeersuchen aus dem Ausland vorliegen. Ganz versperrt ist die Tür also nicht. Aber sie wird, wenn überhaupt, nach deutscher Rechtsauffassung geöffnet.

Die USA haben mit ihrer Datensammelwut in den vergangenen Jahren möglicherweise sich selbst ein Pearl Harbour bereitet. Sie haben in Europa „einen schlafenden Riesen geweckt“.

 

Maut für die Cloud?

Auf den ersten Blick hörte sich alles eigentlich ganz gut an: Telefonieren, SMSen, Downloads sollen im länderübergreifenden Telekommunikationsverkehr künftig nicht mehr teurer sein als bei nationalen Verbindungen. Wenn auch nicht sofort, so doch auf absehbare Zeit werden die sogenannten Roaminggebühren erst reduziert und dann aussortiert.

So weit, so ganz gut. Dass sich EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger mit einer sofortigen Roaming-Räumung nicht durchsetzen konnte, sei wohlwollend übersehen. Aber dass ihm in seinem zweiten Vorstoß zur rechtlichen Vereinheitlichung der europäischen Telekommunikations-Leistungen die Netzneutralität als Sekundärschaden verloren zu gehen droht, ist schon bedenklicher. Dabei sollte eigentlich das Gegenteil erreicht werden mit der Idee, Spezialdienste zu definieren, die in einem voller werdenden Internet garantiert ohne Stau vom Absender zum Empfänger gelangen. Die EU dachte dabei wohl an Anwendungen im Gesundheitswesen – zum Beispiel bei Videoübertragungen während einer Operation. Auch die Idee, dass vernetzte Fahrzeuge, die mit ihrer Umwelt kommunizieren und möglicherweise demnächst teilautonom navigieren, möglichst ungestörten und ruckelfreien Kontakt zum Internet halten sollten, klingt alles andere als abwegig.

Aber das hätte Oettinger auch genau so definieren sollen. Stattdessen überlässt er es der allgemeinen Interpretation, was genau Spezialdienste nun eigentlich sind, denen – durch einen Aufpreis vielleicht – ein staufreier Datentransport gewährt werden soll. Selbst im restriktivsten Fall wäre aber ein Schritt in die Aufgabe der Netzneutralität und zur Zwei-Klassen-Gesellschaft im Web vollzogen.

Das fürchteten auch sofort die mit Netzpolitik befassten Abgeordneten in Berlin und Brüssel. Doch als kurz nach dem Beschluss Telekom-Chef Timotheus Hoettges mit einem eigenen Blog sich an die Interpretation des Begriffs „Spezialdienste“ ging, waren die schlimmsten Befürchtungen schon übertroffen. Spezialdienste, so meinte der Telekom-Chef, seien zum Beispiel auch Online-Spiele oder Videokonferenzen, denen künftig auch eine unterbrechungsfreie Übertragung auch in Stoßzeiten gewährt werden müsse – gegen Aufpreis, versteht sich. Hoettges wurde sogar ganz konkret: Start-ups, deren Geschäftsmodell durch neue Dienste und Geschäftsideen ganz entschieden von der Internet-Infrastruktur abhängen, sollten sich mit einem prozentualen Anteil vom Umsatz an den Netzausbaukosten beteiligen. Das freilich wäre ein kleiner Schritt für die milliardenschweren Webgrößen wie Google, Facebook oder auch AirBnB und Uber. Aber es wäre ein daseinsgefährdender Schlag für alle Jungunternehmen in den ersten Jahren ihrer Existenz.

Das seien jetzt nicht direkt die Spezialdienste, die dem Gesetzgeber vorgeschwebt hätten, widersprach denn auch gleich Sören Bartol von der SPD-Bundestagsfraktion. Und der netzpolitische Sprecher der CDU im Bundestag konterte mit Kritik am Telekom-Vorstoß.

Und hier ist das Dilemma: Wenn die EU nicht genau definiert, was Spezialdienste nun tatsächlich sind, dann bleibt es den Telekommunikationsdienstleistern überlassen, diese Einschränkung vorzunehmen. Und das kann freilich nach Markt- und Kassenlage geschehen: wer nicht zahlt, wird angezählt.

Das Wort vom Schutzgeld machte schon schnell die Runde. So twitterte der Netzaktivist Mathias Schindler, der als Assistent von Julia Reda (Piratenpartei) auf EU-Ebene gegen die Spezialdienstregelung gekämpft hatte, schon Mutmaßungen über künftige mafiöse Methoden: „Schönes Start-up haben Sie da. Wäre doch schade, wenn da mal eine Verbindung wackeln oder abbrechen würde.“

Dem widersprach die Telekom freilich sofort und heftig. Dennoch bleibt der Schrecken, dass künftig die auf ein neutrales und frei nutzbares Internet setzenden Jungunternehmen eine weitere Hürde beim Firmenaufbau nehmen müssten. Die Sorge, dass Google & Co. künftig die Maut für die Überholspur zur Cloud aus der Portkasse bezahlen könnten, während Start-ups im Wettbewerb mit den Etablierten das Nachsehen auf der Landstraße haben, formulierte auch Florian Nöll als Vorsitzender des Deutschen Startup-Verbands. Der Verband beobachtet derzeit mit Argusaugen, dass die Bundesregierung ihren starken Ankündigungen zur Stärkung der Innovationskraft in Deutschland nur schwache Taten folgen lässt.

Dabei ist die Empörung, die sich im Web nach dem EU-Beschluss und der eigenwilligen Interpretation durch die Deutsche Telekom auftat, nicht nur verständlich – sie könnte auch ein gerichtliches Nachspiel haben. Wer jetzt gegen die von Günther Oettinger eingebrachte Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof klagt, könnte dafür sorgen, dass das Gesetz kassiert wird. Es wäre nicht das erste Mal, dass dabei die Rechte der Verbraucher im Netz gestärkt würden.

Generation „Why Not“

Sie wollen Erklärung, Transparenz und vor allem Mitgestaltung – die sogenannten Millennials, also jene Mitglieder der auch „Generation Y“ genannten Bevölkerungsgruppe, die jetzt in die Managementpositionen drängt. Sie sind als Teenager mit dem Internet und seinen Communities aufgewachsen und glauben fest daran, dass das nächste Feature, das das nächste Abenteuer verspricht, nur einen Mausklick entfernt ist. Nie war der Anteil der Akademiker an einer definierten Bevölkerungsgruppe größer.

Inwieweit die Generation Z, deren erste Mitglieder jetzt um Schulabschlüsse kämpfen, einen höheren Akademisierungsgrad aufweisen wird, bleibt noch abzuwarten – denn die mit Smartphone und Tablet Aufwachsenden haben möglicherweise ganz andere, völlig auf die eigene Peer-Group im Internet ausgerichtete Karrierepläne, die durchaus direkt vom Schulabschluss in die (Schein)Selbständigkeit münden könnten. Für sie ist es nicht das Feature, das nur einen Mausklick entfernt ist, sondern das Netzwerk aus Freunden, Kontakten – und am Ende gar Kunden.

Die Generationen Y/Z, die jetzt zwischen zehn und 35 sind, sind die wahren Digital Natives. Sie fragen nicht nur „Why“, sie fragen vor allem Why not?“ Sie akzeptieren keine Limitationen an Übertragungsraten, Speicherplatz, Zugangsmöglichkeiten zu Daten, Funktionen und Netzwerken. Und sie akzeptieren schon gar keine Anwendungen, die sie einschränken in ihrem Wunsch nach Erklärung, Transparenz und Mitgestaltung. Kein Wunder also, dass Usability in der Ansicht der Anwender Jahr für Jahr an Bedeutung zunimmt. Wenn Anwendungen oder Apps das limitierende Moment sind, dann… – …programmieren wir das Leben eben neu!

Denn es ist geradezu auffällig, wenn nicht sogar sinnfällig, dass ein Großteil der Startup-Stories um Geschäftsmodelle rankt, die zunächst einmal codiert werden müssen: Ob wir Pizza bestellen, Taxi fahren, in fremden Appartements wohnen oder eigene Bastelarbeiten verkaufen wollen – am Anfang steht immer die App, die präsentiert, vermittelt und Abschlüsse tätigt. Sie verdrängt den Vermittler in asynchronen Märkten und schafft Informationsgleichheit zwischen Verkäufern und Käufern.

Derzeit erobert dieser Trend auch die klassische Anwendungswelt der Unternehmenslösungen, die sich in ihrer Architektur an Megatrends wie Mobile Computing, Social Media, Big Data und Industrie 4.0 orientieren und dabei geradezu folgerichtig Schritt für Schritt in die Cloud entrücken. Wenn Erklärung, Transparenz und Mitgestaltung das Credo der nachwachsenden Managergenerationen ist, dann müssen ERP-Systeme, die Material, Personal, Kapital und sonstige Ressourcen verwalten und organisieren, mit ihrer Auskunftsfähigkeit, Analysebereitschaft, Flexibilität und Ergonomie diesen Prinzipien folgen. Und genau das passiert derzeit bei allen modernen ERP-Architekturen. Der Wettbewerb um die Akzeptanz in der Generation „Why not“ hat schon begonnen.

Doch an den Schaltstellen – bei Anwender- ebenso wie Anbieterunternehmen – sitzen vielfach noch die Mitglieder der Generation C64, jener Untergruppe der Generation X, die mit dem Computer als persönliches Verfügungsinstrument aufgewachsen sind – erst im Kinderzimmer, dann im Büro und schließlich im Wohnzimmer. Sie haben in den achtziger und neunziger Jahren erfahren, dass Individualität zur Massenware entartet, wenn alle den gleichen „Super Mario“-Level haben oder samstagsabends frischgebadet mit dem Nutella-Brot in der Hand „Wetten dass…“ einschalten.

Und jetzt treffen sich die, die „Wetten dass…“ sagen, und jene, die „Why not“ fragen, in der Welt der Usability und wollen Dashboards, mit denen interaktive Regiezentren generiert werden können, die rollen- oder aufgabenspezifische Sichten auf große Datenmengen ermöglichen. Sie wollen individuelle Layouts generieren, die sie am Arbeitsplatz und unterwegs nutzen können, um an einem Projekt in allen Lebenslagen und in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der eigenen Peer-Group arbeiten zu können. Sie wollen die „Arbeitswelt 4.0“ – Erklärung, Transparenz und Mitgestaltung.

Das ist der nächste Quantensprung bei der Nutzung von Unternehmenslösungen. ERP und Industrie 4.0, ERP und Mobile, ERP und Predictive Analytics. Und in der Konsequenz: ERP hybrid mit Cloud-Unterstützung. Wer das nicht liefert, ist geliefert.