Wenn es um Standards geht, ist es vernünftig, eine globale Einigung zu finden. Weder politische, noch technologische Alleingänge haben auf lange Sicht Erfolg. Das zu akzeptieren fällt insbesondere dann schwer, wenn man überzeugt ist, dass der eigene Standard der überlegene ist. Doch weder bei der Videoaufzeichnung, noch bei Audioaufnahmen oder Telekommunikationsprotokollen haben sich notwendigerweise die überlegenen Technologien durchgesetzt, sondern die, mit der Aussicht auf den breitesten Konsens. Selbst die Eisenbahnen, die lange Zeit national geprägt waren und Standards ganz bewusst zur gegenseitigen Abschottung eingesetzt haben, schwenken inzwischen mühsam auf global gültige Geltungsregeln ein.
Selbst Sicherheit, von der man meinen sollte, sie sei unverhandelbar, unterliegt offensichtlich diesem Fundamentalgesetz der globalen Gleichheit, wie sich jetzt an der „Deutschen Cloud“ zeigt. Vor drei Jahren hatten Microsoft Deutschland und die Deutsche Telekom in einer Art Treuhänderschaft zwei Cloud-Rechenzentren errichtet, die dem überlegenen deutschen Datenschutz Rechnung trugen und zugleich vor dem überbordenden Datenhunger US-amerikanischer Nachrichtendienste und Ermittlungsbehörden schützen sollte. Denn vor drei Jahren war die Rechtsprechung derart, dass ein transatlantisches Unternehmen die Wahl hatte, entweder gegen europäisches oder gegen US-amerikanisches Recht zu verstoßen.
Jetzt hat Microsoft angekündigt, die Microsoft Cloud Deutschland für neue Kunden nicht mehr anzubieten. Stattdessen werden hierzulande zwei neue Cloud-Rechenzentren errichtet, die bis 2020 zunächst Azure, dann Office 365 und schließlich die ERP-Suite Dynamics 365 in einer Public Cloud zur Verfügung stellen. Kunden der Deutschen Cloud können die Services weiter nutzen, erhalten aber keine zusätzlichen Features mehr. Die Deutsche Telekom will angeblich ihrerseits an der Deutschen Cloud festhalten.
Grundsätzlich hat sich die Rechtssituation seit 2015 nicht geändert – nach wie vor könnten US-Behörden Zugriff auf in Deutschland gespeicherte personenbezogene Daten verlangen, wenn der Betreiber der Cloud seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten hat und damit auch im Ausland US-amerikanischer Rechtsauffassung unterliegt. Geändert hat sich die Lage allerdings insofern, als mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ein inzwischen europaweit gültiger Standard zum Umgang mit personenbezogenen Daten besteht und andererseits die Cloud-Anbieter ihre internen Qualitätsansprüche soweit angehoben haben, dass das Datenschutz-Delta zur Deutschen Cloud immer kleiner geworden ist.
Jetzt hat der Markt entschieden. Durchschnittlich rund 18 Prozent höhere Kosten in der Deutschen Cloud und deutlich geringere Flexibilität haben dazu geführt, dass das nationale Angebot nie eine breite Anwenderschaft gefunden hat. Die neuen Microsoft-Rechenzentren werden dem globalen Qualitätsrahmen der Microsoft-Trusted-Cloud-Grundsätze und Compliance-Zertifikaten und -Testaten für komplexe Sicherheits- und Datenschutzanforderungen folgen. Darüber hinaus sollen die Rechenzentren künftig nach dem C5-Anforderungskatalog (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue) ausgelegt werden.
Microsoft hat mit der Deutschen Cloud zusammen mit der Deutschen Telekom Maßstäbe gesetzt. Der Markt aber hat anders entschieden und ist mit weniger zufrieden. Einen deutschen Weg wird es nicht geben. Die Deutsche Cloud geht den Weg aller nationalen Standards. Sie unterliegen gegenüber der Globalisierung auch dann, wenn sie eigentlich besser sind.