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Wir müssen noch einmal zurückkehren in den Sommer 2013, als Edward Snowden die NSA-Affäre lostrat. Damals, durchaus unbemerkt von der wie immer breiten Öffentlichkeit, wurde auch der Startschuss für die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union gegeben. Und eine Reihe von Populisten hierzulande hatte damals schon gerufen: Nicht mit diesen Rechtsbrechern! Beim Handel zeigen wir den Amerikanern, was Europa unter Freiheit versteht!

Dann war das gesagt – und Snowdens Enthüllungen blieben in der öffentlichen Diskussion, die TTIP-Verhandlungen jedoch nicht.

Heute spricht kaum jemand von Snowden und der NSA-Affäre. Dagegen ist das TTIP oder offiziell Transatlantic Trade and Investment Partnership jetzt ein echter Aufreger.

Nun waren ja Handelsabkommen noch nie der große Quotengarant. Das zwischenstaatliche Geschachere um Zölle, Tarife und Marktzugänge betrifft zwar unsere wirtschaftliche Entwicklung und das, was wir in den Supermarktregalen vorfinden, es hat aber – gefühlt – weniger Brisanz als, sagen wir mal, die Aufholjagd von Borussia Dortmund.

Es musste erst das Chlorhuhn aus US-amerikanischen Chicken-Farms auftauchen, ehe die europäische und besonders die deutsche Seele ins brodeln geriet. Die abstrakte Sorge nämlich, dass über die Vereinheitlichung von Zulassungsstandards und -methoden der Verbraucherschutz und der Umweltschutz Schaden nehmen könnten, hatte plötzlich ein konkretes Schreckensmonster. Dass es umgekehrt US-amerikanischen Verbrauchern vor schimmelndem französischem Käse grauen könnte, zeigt eher, wie sehr eine transatlantische Handelsverständigung nottut. Was dem einen sein Schimmel ist dem andern sein Chlor.

Die zweite Sorge, die sich zunächst abstrakt formierte, dann aber in der Vision von geheimen Kungelkreisen manifestierte bezieht sich auf das „I“ in TTIP, denn hinter „Investment“ steht auch immer ein Investitionsschutz. Dazu sollen Schiedsgerichte nicht näher erklärter Zusammensetzung und Kontrolle vorab darüber (mit)entscheiden, ob Gesetzesänderungen ungerechtfertigte Nachteile für einzelne (ausländische) Unternehmen nach sich ziehen. Der Casus-Cnaktus ist hier wohl die Klage von Vattenfall zum Atomausstieg Deutschlands.

Ob Chlorhuhn oder Kungelkreis – die Ressentiments gegen TTIP speisen sich aus Unkenntnis und die wiederum entstammt mangelnder Transparenz. Dabei ist es durchaus valide, wenn von den Verhandlungspartnern auf beiden Seiten angemerkt wird, dass man nicht öffentlich diskutieren kann, bis zu welchem Grad man bereit ist, Zugeständnisse zu machen. Aber man könnte öffentlich diskutieren und durch Veröffentlichungen dokumentieren, in welchen Bereichen keine Zugeständnisse gemacht werden. So funktioniert es auch bei Koalitionsverhandlungen. Und nichts anderes sind im Prinzip die TTIP-Verhandlungen auch.

Denn es geht um die Gestaltung einer globalen Wirtschaft, die auf Handel, Investitionen und gemeinsam getragenen Standards besteht. Das TTIP bietet die Möglichkeit, globale Wirtschaftsspielregeln zu beschreiben, zu gestalten und als Vorbild für andere zu postulieren. Dabei werden die Rechte von 800 Millionen Konsumenten ebenso zu berücksichtigen sein, wie die Interessen von Millionen Unternehmen, die zuletzt (2013) Güter im Wert von 288,3 Milliarden Euro von Europa in die USA exportierten und umgekehrt für 158,8 Milliarden Euro importieren. Bei den Dienstleistungen waren es noch einmal 196,1 beziehungsweise 146,1 Milliarden Euro.

Es gibt fundamentalere Bedenken als die durch Chlorhuhn und Kungelkreise aufgepeppte Verbraucher-/ und Umweltschutzdebatte (die keineswegs kleingeredet werden soll). So gibt es die Sorge, dass ein stärkerer transatlantischer Austausch den innereuropäischen Handel schwächen könnte. Es gibt Zweifel, dass sich die beflügelnden TTIP-Maßnahmen nicht (oder zumindest nicht positiv) auf den Arbeitsmarkt auswirken könnten. Diese Bedenken gab es schon im Sommer 2013. Aber da hat keiner hingehört.

Dennoch gilt: das TTIP wird gestalten, was sich sonst durch das Gesetz des Kräfteausgleichs im globalen Handel von selbst – aber dann ungesteuert – regeln wird. Schon heute ist beispielsweise die Automobilindustrie in praktisch jedem relevanten Verkaufsland auch mit einem Produktionsstandort vertreten. Man könnte also fragen, wie viel „Germany“ ist denn noch in einem Auto „Made in Germany“. Dennoch, sagen Experten, könnte allein diese Branche bis zu einer Milliarde Euro an Zöllen sparen, die letztendlich vom Verbraucher aufgebracht und über die Zolleinnahmen vom Staat umverteilt werden. Diese Globalisierung wird auch die Lebensmittelindustrie treffen, die heute vor der Thüringer Bratwurst aus Kentucky warnt. Am Ende gilt immer noch das Gesetz des freien Handelns im Supermarkt. Man muss nicht alles kaufen, was angeboten wird. Es soll aber draufstehen müssen, was drin ist. Nur so als TTIP.

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