180122 SCOTUS

Amicus Stay Home

Seit sechs Jahren geht der Absatz von Personal Computern und Laptops stetig zurück. Nach den Berechnungen der Gartner Group wurden im zurückliegenden Jahr noch 260 Millionen Rechner verkauft – vor vier Jahren waren es noch 320 Millionen Stück. Lange Zeit war der PC unser bester Freund. Fünf mobile Geräte entfallen inzwischen auf jeden auf der Welt installierten PC. Wenn wir das Haus verlassen, sind es die Tablets, Smartphones und Netbooks, die wir mitnehmen. Zu unserem langjährigen Freund, dem PC, aber sagen wir: „Amicus Stay Home“.

Von dieser Entwicklung profitieren diejenigen, die rechtzeitig auf den Technologiewandel gesetzt haben – allen voran Apple mit dem iPhone und die Anbieter von Android-Geräten wie zum Beispiel Samsung. Wer neben PCs auch Server in der Angebotspalette hat, muss – vorerst – nicht um sein Geschäft bangen, denn in die weltweiten Data Centers wird kräftig investiert. Denn erst die Cloud macht mobile Computing so richtig schön. Nach Einschätzung von McKinsey werden in diesem Jahr 80 Prozent aller bestellten Server in Rechenzentren aufgestellt. Doch auch hier droht ein langfristiger Marktschwenk. Immer mehr Server werden in Asien hergestellt oder als sogenannte „weiße Marken“ zum Selberbauen angeboten. IDC schätzt, dass im Jahr 2020 jeder zweite Server „Marke Eigenbau“ sein wird. Public Clouds werden zum Mainstream. Dem eigenen Rechenzentrum sagen wir „Amicus Ade“.

Kein Wunder: die Cloud-Betreiber bieten ein Sicherheitsniveau, das zu wirtschaftlichen Bedingungen im eigenen Rechenzentrum nur erreicht werden kann, wenn man es konsequent vom Internet abschottet. Aber wo bliebe dann der Mehrwert, der sich aus der Digitalisierung und dem Internet der Dinge ergibt? Cloud Services sind inzwischen unsere liebgewordenen Freunde, zu denen wir sagen: „Amici Stay with Us!“

Aber wir begegnen auch völlig neuen Gefahren in dieser cloudifizierten Welt – und selbst unsere besten Freunde könnten da zu unseren Gegnern werden. Davor warnen jetzt der Hightech-Verband Bitkom, der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Deutsche Industrie- und Handelskammer mit Blick auf eine anstehende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in den USA. Darin geht es um den seit Jahren anhängigen Rechtsstreit der US-Bundesregierung mit Microsoft, wonach der Cloud-Anbieter auch dann personenbezogene Daten herausgeben muss, wenn diese außerhalb der USA, also zum Beispiel in Europa, gespeichert sind. Die Begründung im so genannten „New York Search Warrant Case“ ist einfach: US-Unternehmen unterliegen auch dann US-amerikanischem (Zugriffs-)Recht, wenn es sich um Aktivitäten außerhalb der USA handelt.

Microsoft hat die Zeit der Verhandlungen genutzt, um sich zumindest in Deutschland vor dem drohenden Zugriff zu schützen. Zwei Rechenzentren hierzulande wurden in die treuhänderische Verantwortung der Deutschen Telekom gegeben, die nun wirklich kein US-Unternehmen ist und damit per se nicht den Zugriffsrechten der US-Behörden unterliegen kann. Hier gilt: „Ami Stay Out“.

Doch sollte der Oberste Gerichtshof – was zu befürchten ist – eine Entscheidung zugunsten der US-Behörden treffen, dann wäre dies ein tiefgreifender Eingriff in deutsches Datenschutzrecht. Denn wenn sie sich im Falle eines Falles einem Auslieferungsbegehren für personenbezogene Daten aus den USA gegenübersehen, verstoßen sie im Verweigerungsfall gegen US-Recht. Und wenn sie dem Begehren nachgeben, wäre deutsches Recht gebrochen. Dann wäre also der Freund des Freundes Wolf. Oder im schönsten Juristenlatein: „Amicus amicum lupus“.

Dabei haben die Deutschen kaum Rechtsmittel an der Hand, um hier auf den Obersten Gerichtshof in den USA einzuwirken. In einem sogenannten „Amicus-Schreiben“, das in Rule 37 Abs. 1 der Verfahrensordnung des US Supreme Court dritten, nicht direkt am Rechtsstreit beteiligten Personen oder Personengruppen erlaubt, Stellung zu beziehen und zusätzliche Rechtsfragen aufzuwerfen, hat der Bitkom jetzt das Dilemma beschrieben. Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden gebe es bestehende Rechtshilfeabkommen, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangen.

Waren das noch Zeiten, als wir unsere Daten auf dem PC gespeichert hatten. Da sind sie zwar den pausenlosen Hackerangriffen aus dem Internet ausgesetzt, vor denen wir uns in der Regel nur notdürftig schützen. Aber wir mussten wenigstens nicht mit der Herausgabe an US-Regierungsbehörden rechnen. Denn „Amicus Stay Home“ bedeutet eben auch: „Ami Stay Out“.

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